~9 Minuten Lesezeit · geschrieben von Mehrdad, Gründer von Mekavo

Der Hof hinter Ihrem Betrieb hat acht Stellplätze. Drei brauchen Sie selbst. Die anderen fünf stehen leer — jedenfalls in der Theorie.

In der Praxis stehen dort morgens Autos, die Ihnen nicht gehören. Der Bahnhof ist zweihundert Meter weit weg, das Parkhaus kostet drei Euro die Stunde, und Ihr Hof kostet nichts. Sie stellen ein Schild auf: Privatgrundstück, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Es ändert wenig. Irgendwann kommt der Gedanke: warum verlange ich eigentlich kein Geld dafür?

Dieser Artikel ist die ehrliche Antwort. Nicht die Verkaufsversion — sondern das, was der Bundesgerichtshof zu genau dieser Frage entschieden hat, mit Aktenzeichen.

Ihr Schild ist kein Hinweis. Es ist ein Vertragsangebot

Das ist der Punkt, an dem die meisten Eigentümer falsch liegen — und der alles einfacher macht, sobald man ihn verstanden hat.

Der BGH hat am 18. Dezember 2019 (XII ZR 13/19) klargestellt:

«Zwischen dem Betreiber eines privaten Parkplatzes und dem Fahrzeugführer kommt ein Nutzungsvertrag zustande, indem der Fahrzeugführer das in der Bereitstellung des Parkplatzes liegende Angebot durch das Abstellen des Fahrzeugs annimmt.»

Juristisch heißt das: Sie machen mit dem Schild ein Angebot. Wer einparkt, nimmt es an. Ab diesem Moment gibt es einen Vertrag zwischen Ihnen und dem Fahrer — kein Hausrecht, keine Ordnungswidrigkeit, sondern schlicht Zivilrecht.

Das ist der ganze Grund, warum das Modell funktioniert. Sie brauchen keine Behörde, keine Genehmigung und keine Schranke. Sie brauchen ein Schild, das klar sagt, was das Parken kostet.

Und wenn ich gar nichts verlange?

Auch dann besteht ein Vertrag — nur ein anderer. Der BGH im selben Urteil:

«Wird der Parkplatz — wie hier — unentgeltlich zur Verfügung gestellt, handelt es sich nicht um einen Miet-, sondern um einen Leihvertrag.»

Kostenlos bedeutet also nicht rechtsfrei. Es bedeutet nur, dass Sie den schwächeren Vertragstyp gewählt haben — und dass Sie für dieselbe Fläche, dieselben Autos und denselben Ärger nichts bekommen.

Die 30 Euro, über die alle streiten

Fast jedes Schild auf einem deutschen Privatparkplatz droht ein «erhöhtes Parkentgelt» an. Die Frage, die vor Gericht landete, war: darf es das überhaupt, und wie hoch?

«Durch die Hinweisschilder wird das ‚erhöhte Parkentgelt' als Vertragsstrafe in Form Allgemeiner Geschäftsbedingungen wirksam in den Vertrag einbezogen. Die Festlegung mit mindestens 30 € ist hinreichend bestimmt und der Höhe nach nicht unangemessen.»

Zwei Dinge stecken darin, und beide sind wichtig.

Erstens: Ihr Schild ist rechtlich eine AGB. Es muss deshalb klar, sichtbar und verständlich sein — sonst wird es nicht Vertragsbestandteil, und dann haben Sie gar nichts. Ein verblasstes Schild hinter einem Busch ist juristisch kein Schild.

Zweitens: Mindestens 30 € sind zulässig. Das ist eine Vertragsstrafe, kein Bußgeld — Sie sind keine Behörde und verhängen keine Strafe im öffentlich-rechtlichen Sinn. Der Unterschied klingt akademisch, entscheidet aber darüber, ob Sie Ihr Geld bekommen.

Der Halter kann sich nicht einfach herausreden

Das eigentliche Problem in der Praxis: auf dem Auto steht kein Name. Sie kennen den Halter über das Kennzeichen — aber gefahren ist möglicherweise jemand anderes.

Der BGH hat dazu entschieden, dass der Halter sich nicht darauf zurückziehen kann, pauschal zu bestreiten, gefahren zu sein. Wer bestreitet, muss darlegen, wer als Nutzer des Pkws im fraglichen Zeitpunkt in Betracht kam.

Das ist eine echte Hilfe — aber schauen Sie sich an, wo Sie dann stehen: Sie kennen ein Kennzeichen, Sie fragen beim Halter an, der Halter antwortet vielleicht, und am Ende geht es um 30 €. Für einen Hof mit fünf Stellplätzen ist das kein Geschäftsmodell. Es ist ein Hobby mit Aktenordner.

Abschleppen: erlaubt, erstattungsfähig — und zeitlich begrenzt

Ja, Sie dürfen ein unbefugt abgestelltes Fahrzeug entfernen lassen, und ja, Sie bekommen die Kosten grundsätzlich ersetzt. Der BGH hat am 17. November 2023 (V ZR 192/22) sogar zugunsten der Eigentümer entschieden:

«…zu den nach den Vorschriften der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677, § 683 Satz 1 i.V.m. § 670 BGB) erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs zählen auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der anschließenden Verwahrung des Fahrzeugs entstehen.»

🩸 Und jetzt der Satz, den kaum jemand mitzitiert. Die Erstattung der Verwahrkosten reicht nur «bis zu einem Herausgabeverlangen des Halters». Meldet sich der Halter und verlangt sein Auto heraus, laufen die Standkosten ab diesem Moment auf Ihre Rechnung.

Das dreht die Wirtschaftlichkeit komplett. Abschleppen ist das Instrument für das dauerhaft abgestellte Fahrzeug — nicht für den Pendler, der drei Stunden zu lange steht. Für den Pendler gibt es genau ein Mittel, das funktioniert: ein Preis, der leicht zu bezahlen ist.

Warum das für Software und gegen Abschleppdienste spricht

Fassen wir zusammen, was die beiden Urteile zusammen ergeben. Ihr Schild begründet einen Vertrag. Ein Preis auf dem Schild ist damit durchsetzbar. Eine Vertragsstrafe von 30 € ist zulässig. Und der Abschleppweg funktioniert, ist aber langsam, konfliktbeladen und ab dem Herausgabeverlangen für Sie teuer.

Ein Anbieter, dessen Geschäftsmodell auf Vertragsstrafen und Abschleppaufträgen beruht, verdient an den Fehlern der Fahrer. Deshalb landen solche Plätze regelmäßig in schlechten Bewertungen und vor Gericht. Der andere Weg ist unspektakulär: machen Sie das Bezahlen so einfach, dass Nichtbezahlen sich nicht lohnt.

Was wir machen — und wo wir aufhören

Mekavo ist Software. Wir betreiben keinen einzigen Parkplatz, wir sind kein Abschleppunternehmen, wir versenden keine Vertragsstrafen und wir treiben keine Forderungen ein.

Wir machen das Bezahlen: das QR-Schild an der Einfahrt, die Zahlung per Handy, den Beleg für den Fahrer, die Auszahlung auf Ihr Konto über unseren regulierten Zahlungsdienstleister und die Übersicht, was auf Ihrer Fläche passiert. Wir nehmen 5 % je Vorgang — aus Ihrem Anteil, niemals auf den Preis des Fahrers aufgeschlagen. Keine Grundgebühr, keine Hardware.

Was wir nicht tun: Wir setzen keine Vertragsstrafen durch und wir schleppen nicht ab. Wenn Ihr Problem ein seit sechs Wochen abgestelltes Wohnmobil ist, sind wir dafür das falsche Werkzeug — dann brauchen Sie einen Abschleppdienst und die Urteile oben. Wir lösen den anderen, viel häufigeren Fall: die Fläche, auf der jeden Tag Leute stehen, die gern bezahlen würden, wenn es einen Weg gäbe.

Und noch etwas Ehrliches: Ihre steuerlichen Pflichten bleiben Ihre. Sobald Sie Einnahmen erzielen, sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater — bevor Sie den ersten Euro kassieren, nicht danach.

Was dabei herauskommt — ohne Versprechen

Konservativ gerechnet für einen kleinen Hof: acht Stellplätze, davon fünf vermietbar, Werktagsbetrieb, im Schnitt ein Drittel belegt, zwei Stunden Verweildauer, 1,00 € pro Stunde, und nur 70 % zahlen tatsächlich.

  • ~2 zahlende Fahrer täglich × 2 Stunden × 1,00 € = 4,00 € pro Tag
  • × 22 Werktage × 12 Monate ≈ ~1.050 € brutto im Jahr
  • Mekavo-Gebühr 5 % ≈ 53 €
  • Die Kartengebühren gehen von unseren 5 % ab, nicht von Ihren

Das sind Beispielzahlen, keine Prognose. Ein Hof am Hamburger Hauptbahnhof und einer im Landkreis sind nicht dasselbe. Der Punkt ist die Richtung: eine Fläche, die vorher null gebracht und ständig Ärger gemacht hat, bringt etwas — und die Diskussion am Tor hört auf, weil ein Preis dort steht.

Drei Dinge für diese Woche

  1. Lesen Sie Ihr Schild wie ein Gericht. Steht der Preis drauf? Ist es von der Einfahrt aus lesbar, bevor jemand einparkt? Ist es sauber und unverdeckt? Wenn nein, ist es keine wirksame AGB — und dann tragen Sie das Risiko.
  2. Prüfen Sie Grundbuch und Baugenehmigung auf Beschränkungen der gewerblichen Nutzung Ihrer Fläche.
  3. Schauen Sie, was das nächste Parkhaus nimmt. Das ist Ihr Referenzpreis. Leicht darunter zu liegen, ist fast immer richtig.

Und falls Mekavo nichts für Sie ist: das Prinzip zählt mehr als die Marke. Verlangen Sie einen fairen Preis, machen Sie das Bezahlen leicht, und beauftragen Sie niemanden, dessen Geschäftsmodell von den Fehlern der Fahrer lebt.

Quellen

Dieser Artikel zitiert ausschließlich deutsche Gerichte und Gesetzestexte. Wir zitieren keine Wettbewerber und keine kommerziellen Seiten.


Geschrieben von Mehrdad, Gründer von Mekavo. Die Mekavo Ltd ist beim Companies House (#16477044) in Leicester, Vereinigtes Königreich, eingetragen. Dieser Artikel ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung — sprechen Sie zu Ihrem konkreten Fall mit einem Anwalt oder Steuerberater.

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