~9 Minuten Lesezeit · geschrieben von Mehrdad, Gründer von Mekavo
Sie haben einen Vorplatz beim Gewerbebau. Oder einen Hof hinter dem Haus. Sechs Plätze, drei davon brauchen Sie selbst.
Die anderen drei kennt das halbe Quartier. Der Bahnhof liegt zweihundert Meter weiter, das Parkhaus kostet drei Franken die Stunde, und bei Ihnen kostet es nichts. Sie stellen ein Schild hin. Es ändert wenig. Irgendwann kommt der naheliegende Gedanke: warum verlange ich eigentlich nichts dafür?
Dieser Artikel ist die ehrliche Antwort für die Schweiz. Und die Schweizer Antwort ist eine andere als die deutsche — auch wenn beide Länder dieselbe Sprache sprechen.
Der wichtigste Schweizer Satz: es gibt keine sichere Zahl
Wer sich im deutschen Recht umsieht, findet dort eine Hausnummer: der Bundesgerichtshof hat eine Vertragsstrafe von 30 Euro als nicht unangemessen bezeichnet. Viele Eigentümer übernehmen diese Zahl und meinen, damit auf der sicheren Seite zu sein.
In der Schweiz gibt es diese Sicherheit nicht — und zwar bewusst. Art. 163 OR sagt in Absatz 1:
«Die Konventionalstrafe kann von den Parteien in beliebiger Höhe bestimmt werden.»
Das klingt zunächst grosszügig. Absatz 3 nimmt es sofort wieder zurück:
«Übermässig hohe Konventionalstrafen hat der Richter nach seinem Ermessen herabzusetzen.»
Beachten Sie die Formulierung: hat herabzusetzen, nicht kann. Sie dürfen also jede Zahl auf Ihr Schild schreiben — und genau diese Zahl steht anschliessend unter richterlichem Vorbehalt. Es gibt keinen Betrag, von dem Sie im Voraus sagen können, dass er hält.
Für ein Parkhaus mit Rechtsabteilung ist das ein kalkulierbares Risiko. Für einen Hof mit sechs Plätzen ist es schlicht kein Geschäftsmodell: Sie tragen den Aufwand, den Ärger und die Ungewissheit — und am Ende entscheidet ein Gericht, was Ihre Zahl wert war.
Und selbst Hand anlegen? Nur in einem sehr engen Fenster
Die zweite Hoffnung vieler Eigentümer heisst Selbsthilfe. Das Schweizer Recht kennt sie tatsächlich — aber schauen Sie genau hin, wie eng sie ist. Art. 926 ZGB:
«Jeder Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.»
«Er darf sich, wenn ihm die Sache durch Gewalt oder heimlich entzogen wird, sofort des Grundstückes durch Vertreibung des Täters wieder bemächtigen und die bewegliche Sache dem auf frischer Tat betroffenen und unmittelbar verfolgten Täter wieder abnehmen.»
«Er hat sich dabei jeder nach den Umständen nicht gerechtfertigten Gewalt zu enthalten.»
Drei Wörter entscheiden alles: «sofort», «auf frischer Tat» und «unmittelbar verfolgt».
🩸 Ein Auto, das seit dem Morgen auf Ihrem Vorplatz steht, ist kein Fall von frischer Tat. Wer stundenlang später eine Parkkralle anbringt, das Fahrzeug einsperrt oder es selbst wegstellt, bewegt sich ausserhalb dieser Bestimmung — und Absatz 3 verbietet ausdrücklich jede nach den Umständen nicht gerechtfertigte Gewalt. Die Selbsthilfe des ZGB ist für den Moment gedacht, in dem etwas geschieht, nicht für den Morgen danach.
Was daraus folgt
Fassen wir zusammen, was die Schweiz einem kleinen Grundeigentümer tatsächlich in die Hand gibt. Eine Konventionalstrafe in beliebiger Höhe, die ein Richter herabsetzen muss, wenn sie übermässig ist. Und ein Selbsthilferecht, das nur im Augenblick der Tat greift.
Beides taugt nicht als Alltagswerkzeug. Was übrig bleibt, ist unspektakulär und funktioniert: ein klarer Preis, der so einfach zu bezahlen ist, dass Nichtbezahlen sich nicht lohnt. Menschen zahlen, wenn Zahlen einfacher ist als Nichtzahlen. Das ist keine Moral, das ist Reibung.
Und ein Nebeneffekt, der in keiner Tabelle steht: sobald ein Preis angeschrieben ist, hören die Gespräche an der Einfahrt auf. Mit einem Schild diskutiert niemand.
Föderalismus: fragen Sie zuerst die Gemeinde
Ein Punkt, der die Schweiz von den meisten Nachbarländern unterscheidet und den wir nicht überspielen wollen: Das Entgelt selbst ist Vertragsrecht und damit Bundesrecht. Bau- und Nutzungsfragen sind es nicht. Ob Sie eine Fläche gewerblich als Abstellplatz nutzen dürfen, richtet sich nach kantonalem und kommunalem Recht und ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
Deshalb steht hier kein pauschaler Satz dazu, sondern eine Empfehlung: Ein kurzer Anruf bei der Bauverwaltung Ihrer Gemeinde klärt das verbindlich, kostet nichts und dauert zehn Minuten. Wir kennen die Praxis Ihrer Gemeinde nicht und tun nicht so, als ob.
Was wir machen — und wo wir aufhören
Mekavo ist Software. Wir betreiben keinen einzigen Parkplatz, wir sind kein Abschleppunternehmen und keine Parkraumkontrolle.
Wir machen das Bezahlen: das QR-Schild an der Einfahrt, die Zahlung per Handy, den Beleg für die Lenkerin oder den Lenker, die Auszahlung auf Ihr Konto über unseren regulierten Zahlungsdienstleister und die Übersicht über Ihre Fläche. Wir nehmen 5 % pro Vorgang — aus Ihrem Anteil, nie auf den Preis der Fahrenden aufgeschlagen. Keine Grundgebühr, keine Hardware.
Was wir nicht tun: Wir stellen keine Konventionalstrafen aus, wir setzen keine durch, wir schleppen nicht ab und wir treiben keine Forderungen ein. Wenn Ihr Problem ein seit Wochen abgestelltes Wohnmobil ist, sind wir das falsche Werkzeug. Wir lösen den häufigeren Fall: die Fläche, auf der täglich Leute stehen, die gerne zahlen würden, wenn es einen einfachen Weg gäbe.
Und ganz ehrlich: Ihre steuerlichen Pflichten bleiben Ihre. Sobald Sie Einnahmen erzielen, klären Sie das mit Ihrer Treuhänderin oder Ihrem Treuhänder — bevor der erste Franken fliesst, nicht danach.
Was dabei herauskommt — ohne Versprechen
Konservativ gerechnet für einen kleinen Hof: sechs Plätze, davon vier vermietbar, Werktagsbetrieb, im Schnitt ein Drittel belegt, zwei Stunden Verweildauer, CHF 2.00 pro Stunde, und nur 70 % zahlen tatsächlich.
- ~2 zahlende Fahrzeuge pro Tag × 2 Stunden × CHF 2.00 = CHF 8.00 pro Tag
- × 22 Werktage × 12 Monate ≈ ~CHF 2'100 brutto pro Jahr
- Mekavo-Gebühr 5 % ≈ CHF 105
- Die Kartengebühren gehen von unseren 5 % ab, nicht von Ihren
Beispielzahlen, keine Prognose. Ein Vorplatz beim Bahnhof Zürich und einer in einem Bergdorf haben nichts miteinander zu tun. Es geht um die Grössenordnung: eine Fläche, die vorher null gebracht und regelmässig Ärger gemacht hat, bringt etwas — und der Streit an der Einfahrt hört auf.
Drei Dinge für diese Woche
- Rufen Sie die Bauverwaltung Ihrer Gemeinde an. Zuerst. Fragen Sie konkret, ob die gewerbliche Nutzung Ihrer Fläche als Abstellplatz zulässig ist. Kantonal und kommunal geregelt — nur die Gemeinde kann es Ihnen verbindlich sagen.
- Lesen Sie Ihr Schild wie ein Gericht. Steht der Preis darauf? Ist er von der Einfahrt aus lesbar, bevor jemand parkiert? Ein Schild, das man erst beim Aussteigen sieht, ist kein Vertragsangebot.
- Schauen Sie, was das nächste öffentliche Parkhaus verlangt. Das ist Ihr Referenzpreis. Leicht darunter zu liegen, ist fast immer richtig.
Und falls Mekavo nichts für Sie ist: das Prinzip zählt mehr als die Marke. Verlangen Sie einen fairen Preis, machen Sie das Bezahlen einfach, und beauftragen Sie niemanden, dessen Geschäftsmodell von den Fehlern der Fahrenden lebt.
Quellen
Dieser Artikel zitiert ausschliesslich Schweizer Bundesrecht. Wir zitieren keine Mitbewerber und keine kommerziellen Seiten.
- Obligationenrecht (OR), Art. 163 — Konventionalstrafe (Fedlex, Systematische Rechtssammlung des Bundes)
- Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 926 — Abwehr verbotener Eigenmacht (Fedlex)
- OR — amtliche Fassung als PDF (Fedlex)
- ZGB — amtliche Fassung als PDF (Fedlex)
Geschrieben von Mehrdad, Gründer von Mekavo. Die Mekavo Ltd ist beim Companies House (#16477044) in Leicester, Vereinigtes Königreich, eingetragen. Dieser Artikel ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung — sprechen Sie zu Ihrem konkreten Fall mit einer Anwältin, einem Anwalt oder Ihrer Treuhandstelle, und zu Nutzungsfragen mit Ihrer Gemeinde.
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